Nach einem Jahr Beratungsprozess mit Diskussionen in zahlreichen Gremien, Ausschüssen und Arbeitsgruppen hat die Kirchenkreissynode Rotenburg die Weichen für die zukünftige Ausrichtung der kirchlichen Arbeit gestellt. Konzepte aus elf Arbeitsfeldern waren in den vergangenen Monaten vor dem Hintergrund sinkender finanzieller Mittel intensiv und zum Teil auch kontrovers diskutiert und überarbeitet worden. Jetzt hat das Gremium die Planungen abgeschlossen.
Das fiel deshalb besonders schwer, weil in dem genannten Zeitraum die finanziellen Zuwendungen von der Landeskirche Hannovers jedes Jahr sinken werden. Ausgangspunkt sind fünf Millionen Euro im Jahr 2023. Im Jahr 2028 sind dann noch 4,5 Millionen Euro zur Verfügung, zehn Prozent weniger als im Ausgangsjahr. Unter diesen Voraussetzungen galt es für die rund 50 Delegierten aus 16 Kirchengemeinden genau zu überlegen, welche Schwerpunkte gesetzt werden sollten und wo es Abstriche geben musste.
Die zentrale Entscheidung der Kirchenkreissynode fiel zugunsten der Stärkung der Kirchengemeinden vor Ort. Keine einzige der 19 Pfarrstellen im Kirchenkreis soll in den Jahren des nächsten Planungszeitraums gestrichen und auch die weiteren Personal- und Sachkosten nicht verändert werden. Gottesdienst, Verkündigung und Seelsorge sind in den Augen der Synode ein so wichtiger Kernbestand kirchlicher Arbeit, dass dafür den Pastorinnen und Pastoren genügend Raum und Zeit gewährt werden soll – gerade auch, weil neue Gottesdienstformate entwickelt und vorbereitet werden müssen, die viele Menschen mehr ansprechen als die traditionellen Formen.
In den ersten Jahren soll ein Teil der Kosten durch Vakanzmittel aufgefangen werden. Das sind Gelder, die die Landeskirche für Pfarrstellen zahlt, wenn diese nicht besetzt sind. Das kam in den vergangenen Jahren immer wieder vor, so dass sich hier ein kleines Polster angesammelt hat. Im weiteren Verlauf sollen Gelder aus Rücklagen verwendet werden. Ab 2029 werden sich dann allerdings Kürzungen im Umfang von zweieinhalb Stellen im gesamten Kirchenkreis nicht mehr vermeiden lassen.
Die Stellenanteile von Diakoninnen und Diakonen und in der Kirchenmusik werden nicht geändert. Gekürzt werden dagegen einige Budgets, die in der Vergangenheit kaum abgefragt wurden, beispielsweise für Fortbildungen oder für Partnerschaftsarbeit mit evangelischen Kirchen im Ausland. Außerdem wird sich das Diakonische Werk bei zukünftigen Neuausschreibungen der Beratungsstellen, die zu den Pflichtaufgaben des Landkreises gehören und für die das Diakonische Werk von dort Mittel bekommt, mit geringeren Eigenmitteln bewerben.